Geschützte Landschaftsbestandteile

Hinweis:

18.12.2024 öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Schaumburg

Strategische Umweltprüfung zum Erlass der Verordnung über die geschützten Landschaftsbestandteile »Steinbruch Bernsen« und »Steinbruch Rohden« im Bereich der Stadt Rinteln und der Gemeinde Auetal

Steinbruch Rohden
Steinbruch Rohden
Steinbruch Bernsen
Steinbruch Bernsen

"Im Zuge der Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen zur Sicherung der Vogelschutzgebiete hat der Landkreis Schaumburg die Verordnung über die geschützten Landschaftsbestandteile „Steinbruch Bernsen“ und „Steinbruch Rohden“ erlassen und die Erfordernisse des Vogelschutzgebietes V 69 „Uhu Brutplätze im Weserbergland“ berücksichtigt.

Für die Freistellungen in der Verordnung wurde eine Strategische Umweltprüfung (SUP) aufgrund einer Pflicht zur Durchführung einer Verträglichkeitsprüfung gem. § 36 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.

Im Rahmen des Verfahrens wurde der betroffenen Gemeinde, den Naturschutzverbänden, betroffenen Behörden (Träger öffentlicher Belange) sowie Interessierten die Möglichkeit gegeben, den Verordnungsentwurf einzusehen und Anregungen und Bedenken zu äußern. Der Verordnungsentwurf mit der dazugehörigen Karte nebst Begründung und der Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung incl. FFH-Verträglichkeitsprüfung haben in der Zeit vom 19.08.2024 bis 19.09.2024 öffentlich ausgelegen. 

Die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eingegangenen Stellungnahmen wurden inhaltlich geprüft und bewertet und einer Abwägung unterzogen. Die Abwägungsentscheidung ist den eingegangenen Stellungnahmen in Form einer sog. Synopse gegenübergestellt.

Gem. § 44 UVPG werden

- die vom Kreistag am 10.12.2024 beschlossene Verordnung über die geschützten Landschaftsbestandteile „Steinbruch Bernsen“ und „Steinbruch Rohden“ (Text und Karten)

- der Umweltbericht gemäß § 33 UVPG i.V.m. § 2 NUVPG

- die Abwägungsentscheidung (Synopse)

- die zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen incl. der Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen

bekannt gemacht und für die Zeit

                                                                      vom 30.12.2024 bis 31.01.2025

im Foyer des Kreishauses, Jahnstraße 20 in Stadthagen während der allgemeinen Besuchszeiten (Montag – Donnerstag von 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr und Freitag von 08.30 – 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme ausgelegt."  [Kreis Schaumburg]

 

Die Unterlagen werden darüber hinaus auf  https://www.schaumburg.de/index digital zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Raumbezug

Bisherige Zuordnung: Landschaftsschutzgebiet SHG 13

Verordnung Wesergebirge: https://www.schaumburg.de

Karte Wesergebirge: https://www.schaumburg.de

Neu: geschützte Landschaftsbestandteile GLB Bernsen-Rohden

Verordnung *

Karte

 

* (3) Der GLB „Steinbruch Bernsen“ umfasst den vorhandenen Kalksteinbruch an der Westendorfer Egge. Er befindet sich südwestlich von Bernsen. Der GLB „Steinbruch Rohden“ umfasst den ehemaligen Kalksteinbruch Rohden sowie im nördlichen Bereich eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche. Der GLB befindet sich nordöstlich der Ortschaft Rohdental und wird im Norden von der Kreisstraße 72 und im Osten von der Landesstraße 434 begrenzt.

 

Vergleich GLB Steinbruch Hamelspringe


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