Schutzgebiete, die zur Umsetzung von Natura 2000 in Niedersachsen ausgewiesen wurden. Auf dieser Seite wollen wir uns dem eingerahmten Thema nähern:
* Zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" sind die Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie zu sichern, d. h. in der Regel zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Dazu gehört im Einzelfall auch die Ausweisung dieser Flächen als Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB). *
Dieser Einzelfall in Niedersachsen ist sehr bedenkenswert... halbherzig... eine Zumutung für den Uhu!
Der geschützte Landschaftsbestandteil (dunkelgrün) ist größer als das Vogelschutzgebiet (grün-gestreift) alles ist umgeben vom Landschaftsschutzgebiet (grün-transparent) Kartengrundlage: Luftbild vom LGLN
Der GLB ist nicht deckungsgleich mit dem EU-Vogelschutzgebiet. Der Gesteinsabbau ruht seit fast 15 Jahren. Die Wiederaufnahme käme einer Vergrämung gleich. Um das EU-Vogelschutzgebiet herum könnte man noch Gestein abbauen. Seit 2019 müsste ein Monitoring stattfinden: