Schutzgebiete, die zur Umsetzung von Natura 2000 in Niedersachsen ausgewiesen wurden. Auf dieser Seite wollen wir uns dem eingerahmten Thema nähern:



* Zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" sind die Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie zu sichern, d. h. in der Regel zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Dazu gehört im Einzelfall auch die Ausweisung dieser Flächen als Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB). *

Dieser Einzelfall in Niedersachsen ist sehr bedenkenswert...  halbherzig...  eine Zumutung für den Uhu!

Der geschützte Landschaftsbestandteil (dunkelgrün) ist größer als das Vogelschutzgebiet (grün-gestreift) alles ist umgeben vom Landschaftsschutzgebiet (grün-transparent) Kartengrundlage: Luftbild vom LGLN

Der GLB ist nicht deckungsgleich mit dem EU-Vogelschutzgebiet. Der Gesteinsabbau ruht seit fast 15 Jahren. Die Wiederaufnahme käme einer Vergrämung gleich. Um das EU-Vogelschutzgebiet herum könnte man noch Gestein abbauen. Seit 2019 müsste ein Monitoring stattfinden:

  • Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung
  • Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung

 siehe auf NLWKN Seite unten

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