Das EU-Vogelschutzgebiet „Uhu-Brutplätze im Weserbergland“ besteht aus mehreren Teilflächen im Weser-Leinebergland. Es umfasst natürliche Felsbänder und Felskuppen am Hohenstein sowie verschiedene Steinbrüche im Wesergebirge und im Süntel.
Die wertbestimmende Art des Gebiets ist der Uhu, der 1972 in Niedersachsen erfolgreich wieder angesiedelt wurde. 2020 gab es landesweit bereits wieder etwa 600 Reviere, mit Verbreitungsschwerpunkt im Weser-Leinebergland und im Harz.
In den Flächen des Vogelschutzgebiets findet der nachtaktive Beutegreifer eine reich gegliederte Landschaft mit einem großen Angebot an Brutplätzen an störungsarmen Felsen und in alten, unverfüllten Steinbrüchen. Zur Jagd werden halboffene Kulturlandschaften im Umfeld des Schutzgebietes mit Hecken, Feldgehölzen und Gewässern sowie lichte, alte Wälder, Waldränder und Waldwiesen genutzt. [Quelle NLWKN]
Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt von Bedeutung, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 112 „Süntel, Wesergebirge, Deister“. [Karte NLWKN]
EU-Vogelschutzgebiet V69 Uhu-Brutplätze im Weserbergland
Monitoring: ÖNSOW sammelt ehrenamtliche Meldungen.
Bitte gehen Sie nicht ohne Rücksprache eigenständig auf die Suche nach den Brutstandorten der Uhus, da die Tiere in der ersten Jahreshälfte sehr sensibel auf Störungen reagieren.
Geschützter Landschaftsbestandteil "Steinbruch Hamelspringe"
KENNZEICHEN: GLB HM 005 Gebietsinformation Karte NLWKN
Der Geschützte Landschaftsbestandteil liegt im Bereich des Mattenberges im bewaldeten Höhenzug des Süntels. Er umfasst das Gelände des Steinbruches Hamelspringe in seinen bisher genehmigten Grenzen sowie des zur Vorrangausweisung Rohstoffgewinnung vorgesehenen Gebietes. Schutzzweck des Gebietes ist der Schutz der Lebensstätte des Uhus.
Der Geschützte Landschaftsbestandteil dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V69 „Uhu-Brutplätze im Weserbergland".
Zuständig ist der Landkreis Hameln-Pyrmont als untere Naturschutzbehörde.
Geschützte Landschaftsbestandteile "Steinbruch Bernsen" und "Steinbruch Rohden"
KENNZEICHEN: GLB SHG 018 Gebietsinformation Karte NLWKN
Die Geschützten Landschaftsbestandteile Steinbruch Bernsen und Steinbruch Rohden liegen im Wesergebirge in der Naturräumlichen Region Weser- und Weser-Leinebergland. Der Steinbruch Bernsen umfasst den vorhandenen Kalksteinbruch an der Westendorfer Egge. Der Steinbruch Rohden umfasst den ehemaligen Kalksteinbruch Rohden sowie im nördlichen Bereich eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche.
Die Geschützten Landschaftsbestandteile dienen dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V69 "Uhu-Brutplätze im Weserbergland".
Zuständig ist der Landkreis Schaumburg als untere Naturschutzbehörde.