Unser kleines Rettet den Süntel - Lexikon
Damit Sie sich im Dschungel der Begrifflichkeiten um die Steinbruch-Erweiterung möglichst gut zurechtfinden!
FFH steht für Flora-Fauna-Habitat. Es handelt sich dabei um eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1992 (Richtlinie 92/43/EWG des Rates).
Ziel ist die Erhaltung
Jeder Mitgliedsstaat der EU ist nach der FFH-Richtlinie verpflichtet anhand festgelegter Kriterien geeignete Gebiete zu identifizieren und diese an die EU zu melden.
Alle FFH-Gebiete sind bis Ende 2018 zusätzlich nach nationalem Recht zu sichern (z. B. in Form von Naturschutzgebieten).
In den Anhängen zur FFH-Richtlinie werden die schützenswerten Lebensräume (Anhang I) und die Tier-und Pflanzenarten (Anhang II u. IV) beschrieben. Über 400 Tier- und Pflanzenarten werden in den Listen geführt.
In Niedersachsen kommen mehr als 70 Arten davon vor - viele davon auch hier im Süntel.
Deutschland, und speziell das Land Niedersachsen, haben sich extrem schwer damit getan in ausreichendem Umfang Flächen an die EU zu melden.
Es gab mehrere Fristen, die Deutschland verstreichen ließ ohne Gebiete zu nenen bzw. wurden nicht ausreichend Gebiete benannt.
Die Bundesrepublik wurde deshalb mehrfach von dem Europäischen Gerichtshof verklagt und auch verurteilt.
Nachdem Deutschland endlich - mit 10 Jahren Verspätung - ausreichend Flächen gemeldet hatte wurde das Zwangsgeldverfahren 2006 eingestellt.
Gemeldete Flächenanteile (Landfläche, Quelle BFN)
EU - 18 %
Kroatien - 36,6 %
Slowenien - 32,7 %
Spanien - 27,3 %
Deutschland - 15,4 %
Rheinland-Pfalz - 12,3 %
Baden-Württemberg - 11,6 %
Niedersachsen - 6,8 %
Berlin - 6,1 %
…ist ein europaweites ökologisches Netz von Schutzgebieten. Die Errichtung wurde in der FFH-Richtlinie festgeschrieben.
Wildlebende, bestandsgefährdete Tiere und Pflanzen sollen in diesen Gebieten in ihren natürlichen Lebensräumen erhalten, gesichert und entwickelt werden.
Die Gebiete heißen FFH-Gebiete, das gesamte Netz Natura 2000.
Der Erhaltungszustand für Deutschland wird in der kurzfristigen Betrachtung als zunehmend angesehen - es fehlen jedoch Langzeittrends.
Wichtig dabei ist die Einstufung für die atlantische Region als ungünstig/unzureichend.
Auch bei diesem Biotop herrscht also nach wie vor Handlungsbedarf.
2013 Nationaler Bericht
Ergebnisse des Berichts finden sich als Übersicht und in detaillierter Form bei Bundesamt für Naturschutz (link)
2014 - 2016 EU-Fitness-Check (Überprüfung der Wirksamkeit)
Ergebnis: Die Richtlinie ist grundsätzlich geeignet den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und langfristig eine Verbesserung des Zustands zu erreichen.
Aber "die bisher getroffenen Maßnahmen genügen jedoch nicht, um die allgemeinen Ziele der Richtlinien und das EU-Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, zu erreichen" (Quelle: BfN).
Juli 2016 Veröffentlichung der Fachstudie zum Fitness-Check
Ergebnis:
Schwierigkeiten:
Gerade weil Niedersachsen - trotz Rot-Grüner Regierung- deutlich Nachholbedarf bei den Schutzgebieten hat, und gerade weil die Weserberglandregion eine strukturschwache Region ist, können wir es uns nicht leisten das Kapital der Region weiter zu vernichten.
Alle Bemühungen das Weserbergland als touristische Region weiter voranzubringen, werden durch die Zerstörung der Naturschönheiten zunichte gemacht.
Wie die DEWEZET schon vor Jahren schrieb wird der Region damit "im wahrsten Sinne des Wortes der Boden unter den Füßen abgegraben".
Nun könnte man glauben, dass alles gut ist. Ein Gebiet ist als FFH‐Gebiet an die EU gemeldet, zusätzlich ist es durch nationales Recht gesichert. Was soll da noch passieren. Das Gebiet ist jetzt doch bestimmt für alle Zeiten sicher ‐ oder?
Leider falsch gedacht. Jeder, der bereit ist genügend Münzen zu investieren um behaupten zu lassen, dass der Eingriff durch sein Projekt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgebietes
führt, kann sich an den FFH-Gebieten bedienen.
Das Zauberwort dabei nennt sich FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Klingt erstmal nach einer recht hohen Latte, die da zu nehmen ist.
Wer vor hat Pläne oder Projekte umzusetzen, von denen ein Gebiet des Natura2000-Netzes betroffen ist und die zu Beeinträchtigungen dieser Gebiete führen können ist zur Prüfung der Verträglichkeit
verpflichtet.
Grundsätzlich ist das Ganze erstmal eine gute Sache. Die Kriterien lesen sich sehr streng.
Es scheint allerdings zu genügen Unmengen von Papier zu erzeugen, Fakten zu verschweigen, klein zu rechnen und so oft wie möglich Worte wie "nicht relevant", "nicht zu erwarten" oder "wird
ausgeschlossen" zu verwenden. Die Gutachten sind ja von studierten, oft sogar promovierten oder gar habilitierten Menschen verfasst. Dann muss das ja stimmen!
Wenn, ja wenn da nicht der fade Beigeschmack der Bezahlung wäre.
Die Gutachten werden von Firmen und Menschen erstellt, die von denen beauftragt und bezahlt werden, die das Vorhaben durchfühhren wollen. Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing ‐ Unabhängig
wird so ein Gutachten mit Sicherheit nicht sein.
Leider sind dazu dann auch noch die Ämter, die das Ganze zu prüfen haben, chronisch überlastet und haben zum Teil auch nicht die Expertise das Ganze fachlich zu beurteilen.