Zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" sind die Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie zu sichern, d. h. in der Regel zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Dazu gehört im Einzelfall auch die Ausweisung dieser Flächen als Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB). Allerdings gilt nach Meinung des Landkreises ein "Rückwirkungsverbot", so dass der Steinbruchbetreiber praktisch keine Änderungen seines bisherigen Betriebes vornehmen muss. Bedeutet Stacheldraht im Vogelschutzgebiet darf bleiben, darf künftig kein neuer gespannt werden.
Der geschützte Landschaftsbestandteil (dunkelgrün) ist größer als das Vogelschutzgebiet (grün-gestreift) alles ist umgeben vom Landschaftsschutzgebiet (grün-transparent) zur interaktiven Karte: Umweltkarten Niedersachsen
2018 erklärt der Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont den Steinbruch Hamelspringe zum geschützten Landschaftsbestandteil zum Schutz der Lebensstätte der wild lebenden Tierart Uhu im Rahmen des Europäischen Vogelschutzgebietes V69 „Uhu-Brutplätze im Weserbergland“. Nach § 4 dieser Verordnung müssen umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz der Uhu-Brutplätze eingehalten werden. -
2022 verlängert das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim die Genehmigung für den seit etwa 2010 ruhenden Steinbruchbetrieb um weitere 3 Jahre. [https://www.hamelspringe.com/geschichte-des-steinbruchs]
Nach den vorliegenden Kartierungsberichten der NNG hatte der Uhu bisher folgenden Bruterfolg:
2007: 2 flügge Jungvögel (NNG / Landschaftsarchitekturbüro v. Luckwald)
2008: 2 flügge Jungvögel (NNG / Landschaftsarchitekturbüro v. Luckwald)
2009: 2 flügge Jungvögel (NNG / Landschaftsarchitekturbüro v. Luckwald)
2010: 2 flügge Jungvögel (NNG / Landschaftsarchitekturbüro v. Luckwald)
2011: keine erfolgreiche Brut, ggf. Brutversuch (NNG / Landschaftsarchitekturbüro v. Luckwald)
2012: 2 flügge Jungvögel (NNG / Landschaftsarchitekturbüro v. Luckwald)
2013: keine Brut (NNG / Dr. Fahlbusch + Partner Sachverständigenbüro)
2014: 1 flügger Jungvogel (NNG / Dr. Fahlbusch + Partner Sachverständigenbüro)
2015: 1 flügger Jungvogel (NNG / Dr. Fahlbusch + Partner Sachverständigenbüro)
2016: keine Brut (NNG / Dr. Fahlbusch + Partner Sachverständigenbüro)
2017: 1 flügger Jungvogel (NNG / Dr. Fahlbusch + Partner Sachverständigenbüro)
2018: keine Brut (NNG / Dr. Fahlbusch + Partner Sachverständigenbüro)*
*aus dem Maßnahmenblatt zum EU-Vogelschutzgebiet 69 „Uhu-Brutplätze im Weserbergland“ datiert 2020
Landkreis Hameln-Pyrmont – Untere Naturschutzbehörde | Bearbeiter: Kersten Hänel
Seit 2019 müsste ein Monitoring stattfinden: siehe auf NLWKN Seite unten
Der ÖNSOW sammelt ehrenamtlich Meldungen, dort laufen und laufen Abstimmungsgespräche
Gelegenheitsbeobachtungen können Brutvogelmonitoring nur ergänzen, nicht ersetzen!
PDF: Niedersächsische Strategie zum Arten- und Biotopschutz
Vollzugshinweise zum Schutz von Brutvogelarten in Niedersachsen Wertbestimmende Brutvogelarten der EU-Vogelschutzgebiete mit Priorität für Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen Uhu (Bubo bubo) (Stand November 2011)
Tipp: Ein anderer Steinbruch im nächsten Landkreis - an einem geheimen Ort - Uhu-Monitoring einfach mal beginnen. . .
Er genießt im Steinbruch Hamelspringe nicht nur durch ein eigens ausgewiesenes Gebiet den besonderen Schutz seines Lebensraums. Sondern auch die Abgeschiedenheit der vergangenen Jahre, in denen der Steinbruch ruhte.
2025 will Betreiber NNG (die Norddeutsche Naturstein GmbH) die Arbeiten wieder aufnehmen, 340.000 Tonnen Abbau im Jahr sind gestattet, inklusive Sprengungen und Lkw-Verkehr. Was macht das mit dem Uhu?
Er verweist auf Anfrage auf eine Verordnung, die regle, wie der Betrieb ablaufen muss, ohne den Uhu zu beeinträchtigen. So muss der Brutplatz des Uhus jedes Jahr durch den Landkreis selbst oder einen beauftragten Experten ermittelt werden.