Bauabfälle, wie Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine, sowie Baustellenabfälle bilden mit über 200 Millionen Tonnen den bei weitem größten Abfallstrom in Deutschland. Je mehr dieser mineralischen Abfälle in eine effektive, kreislauforientierte Bewirtschaftung gelangen, desto mehr wertvolle Ressourcen können gesichert werden und machen die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen. Um diesen bedeutenden Abfallstrom effektiv und hochwertig zu verwerten, wurde nach langjähriger Diskussion im Jahr 2021 die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung beschlossen - im Zuge der so genannten Mantelverordnung.
1. August 2023
Am 1. August 2023 tritt diese Ersatzbaustoffverordnung in Kraft und schafft erstmals bundesweite Regelungen zur Verwertung gütegesicherter Ersatzbaustoffe. So entsteht nicht nur für die Recyclingunternehmen, sondern insbesondere für die Verwender von Ersatzbaustoffen ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Kurzlink zum Bundesministerium für Umwelt...
Abfall aus eigener Produktion
Was für andere Abfall ist, ist für uns (Basalt AG) wertvoller Rohstoff. Ob in der Natursteingewinnung, der Asphaltproduktion oder der Baustoffaufbereitung – wir verwenden Materialien aus eigener Produktion wieder. Den Rahmen für die Wiederverwertung bildet die im August 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung, die erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, die Prüfung und den Einbau von Ersatzbaustoffen geschaffen hat. [Textquelle Basalt AG]