Ersatzbaustoffverordnung

Bauabfälle, wie Bauschutt, Straßenaufbruch, Boden und Steine, sowie Baustellenabfälle bilden mit über 200 Millionen Tonnen den bei weitem größten Abfallstrom in Deutschland. Je mehr dieser mineralischen Abfälle in eine effektive, kreislauforientierte Bewirtschaftung gelangen, desto mehr wertvolle Ressourcen können gesichert werden und machen die Wirtschaft in Deutschland unabhängiger von Importen. Um diesen bedeutenden Abfallstrom effektiv und hochwertig zu verwerten, wurde nach langjähriger Diskussion im Jahr 2021 die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung beschlossen (im Zuge der so genannten "Mantelverordnung"). Am 1. August 2023 tritt diese Ersatzbaustoffverordnung in Kraft und schafft erstmals bundesweite Regelungen zur Verwertung gütegesicherter Ersatzbaustoffe. So entsteht nicht nur für die Recyclingunternehmen, sondern insbesondere für die Verwender von Ersatzbaustoffen ein hohes Maß an Rechtssicherheit. Kurzlink zum Bundesministerium für Umwelt...

 

Basalt AG und NNG können sich freuen

ABFALL.

Was für andere Abfall ist, ist für uns (Basalt AG) wertvoller Rohstoff. Ob in der Natursteingewinnung, der Asphaltproduktion oder der Baustoffaufbereitung – wir verwenden Materialien aus eigener Produktion wieder. Den Rahmen für die Wiederverwertung bildet die im August 2023 in Kraft getretene Ersatzbaustoffverordnung, die erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Herstellung, die Prüfung und den Einbau von Ersatzbaustoffen geschaffen hat. [Textquelle Basalt AG]

 

Feststellung


Feststellung gemäß § 5 UVPG Norddeutsche Naturstein GmbH Hessisch Oldendorf GAA v. 16.8.2023

Diese Feststellung wird hiermit der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Sie ist nicht selbständig anfechtbar. 

 


Dieser Satz geht fast unter

"Der Umfang des geplanten Vorhabens ist allerdings in seinen Auswirkungen im Vergleich zum regulären Betrieb der Rohstoffgewinnung als untergeordnet anzusehen."

Frage

Kommt der Schotter bald wieder zurück?

Antwort

Das bedeutet noch mehr Verkehr!


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Brigitte Klein

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