Landschaftsrahmenplan, kurz LRP: ein bürokratisches Wort für eine eigentlich ziemlich einfache Sache. Denn der Landschaftsrahmenplan hat zum Ziel, den aktuellen Zustand der heimischen Flora wiederzugeben und langfristige Ziele für ihren Erhalt festzusetzen. Wie ist es um die Pflanzen gestellt? Gibt es immer mehr oder weniger Grün? Was kann noch unternommen werden, um die Natur zu stärken?
Der Plan hat einen fachgutachterlichen Charakter. Damit ist es nicht unmittelbar verbindlich, sondern gibt nur den aktuellen Trend bekannt. Der gegenwärtige Zustand von Natur und Landschaft sowie die landschaftspflegerischen Ziele und Maßnahmen werden ausschließlich aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege betrachtet. Der LRP wird auf der Grundlage des § 10 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 3 des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) aufgestellt.
Er dient insbesondere als zuverlässige Daten- und Informationsgrundlage für die Untere Naturschutzbehörde, für andere Fachbehörden und interessierte Bürger. Auf der Grundlage des LRP können die Bedürfnisse von Natur und Landschaft in Planungen und Verfahren frühzeitig berücksichtigt und konstruktiv in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.
Der LRP ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, den die Untere Naturschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis gemäß Paragraph 5 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) auszuarbeiten und fortzuschreiben hat.
Weitere Informationen zum Landschaftrahmenplan findet ihr beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.
Seit 1981 haben die unteren Naturschutzbehörden in Niedersachsen die Aufgabe, Landschaftsrahmenpläne (LRP) auszuarbeiten und fortzuschreiben. Von 51 Landschaftsrahmenplänen liegen 49 vor. Davon wurden viele Pläne in den 1990er Jahren erarbeitet und veröffentlicht.
Inzwischen wurden zahlreiche LRP fortgeschrieben oder befinden sich derzeit in der Fortschreibung, um angesichts wesentlicher Veränderungen von Natur und Landschaft die erforderlichen Aktualisierungen abzubilden. Bedarfsweise kann das auch mit einem inhaltlichen oder räumlichen Teilplan erfolgen (§ 9 Abs. 4 BNatSchG). Als Teilfortschreibung werden demnach Pläne bezeichnet, bei denen in der Fortschreibung nicht alle Schutzgüter des Naturschutzes oder nur bestimmte Teilräume bearbeitet werden.
Etwa ein Drittel der unteren Naturschutzbehörden hat aktuelle LRP bzw. Teilfortschreibungen veröffentlicht. Eine Reihe arbeitet an einer Fortschreibung bzw. Teilfortschreibung.
Um den LRP als Naturschutzfachplan und Grundlage für weitere Planungen oder Verwaltungsverfahren aktuell zu halten, ist er grundsätzlich mindestens alle 10 Jahre fortzuschreiben (§ 10 Absatz 4 BNatSchG).
Der Stand der Erstellung und Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne ist der folgenden Karte zu entnehmen....
Der Landkreis Schaumburg umfasst eine Fläche von rd. 676 km² und befindet sich im Übergang der norddeutschen Tiefebene zum Weser- und Leinebergland. Er ist daher geprägt von einer großen landschaftlichen Vielfalt. Diese reicht vom Steinhuder Meer im Norden über den Schaumburger Wald und die Börde, weiter über die zentral im Landkreis gelegenen Bückeberge, das Wesergebirge und die Weseraue bis ins Lipper Bergland im Süden.
Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist in Niedersachsen der zentrale Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, den die Untere Naturschutzbehörde im übertragenen Wirkungskreis ausarbeitet und fortschreibt. Einen hohen Stellenwert hat der LRP zudem als Fachbeitrag für die Regionalplanung bzw. das Regionale Raumordnungsprogramm sowie als Informationsgrundlage für andere Fachplanungen und Verwaltungsverfahren.
Der bisherige LRP des Landkreises Schaumburg stammt aus dem Jahr 1986. Darüber hinaus liegt eine unveröffentlichte Entwurfsfassung aus dem Jahr 2001 vor. Beide entsprechen in vielerlei Hinsicht nicht mehr den planerischen Anforderungen.
Vor diesem Hintergrund bearbeitet das beauftragte Büro im Auftrag des Landkreises die Fortschreibung des LRP. Intensiv vorbereitet und begleitet wurde dabei insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit in Rahmen von Begleitarbeitskreisen und Informationsveranstaltungen für die Politik.