Zweite Akteneinsicht

Wir bitten erneut um Akteneinsicht, da wir beim letzten Mal gewisse Unterlagen vermisst hatten...danach haben wir gelernt, dass es einen großen Unterschied macht, ob man Einsicht in die Antragsakte oder in die Verfahrensakte beantragt.

Nachträglich eingeforderte Gutachten werden z. B. nicht in der Verfahresakte archiviert, sondern der Antragsakte hinzugefügt!

Man lernt nie aus...

 

Immerhin, diesmal werden uns die Akten freundlicherweise ins Rathaus nach Hessisch Oldendorf geschickt! ;-)


Weste - Rettet-den-Suentel e.V.

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Brigitte Klein

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