Unsere Gebietsbetreuung ist gelebter Naturschutz. Alle niedersächsischen Klettergebiete sind mit ihrem besonderen Biotopbedingungen Lebensraum besonders geschützter Tiere und Pflanzen. Fast alle sind als FFH-Gebiete von der EU geschützt und stehen als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder Naturdenkmal unter nationalem Gebietsschutz. Daher gelten hier engere Regeln als anderswo im Wald. Wir sorgen dafür, dass diese Regeln durch praktische Maßnahmen zu einem konfliktfreien Miteinander von Klettern und Naturschutz führen:
Jahresbericht: 2025 daraus:
1. Die gesetzlichen Regelungen (Naturschutzgesetz, Wassergesetz, Waldgesetz) zum Nds.
Weg wurden - soweit erforderlich - innerhalb der Verwaltungen von Land und Kommunen
besprochen und Arbeitshilfen für die Umsetzung auf kommunaler Ebene erarbeitet. Zurzeit findet
eine Kartierung der über den Nds. Weg geschützten Grünlandbiotope sowie der Obstbaumwiesen
und -weiden statt.
Eine Regelung für den erweiterten Erschwernisausgleich wurde gefunden. Er wird rückwirkend ab
dem Kalenderjahr 2021 gewährt. Die Verordnung über den erweiterten Erschwernisausgleich tritt
mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft. Sie hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2027. Der
Genehmigungsbeschluss der EU-Kommission sieht vor, dass die Ausgleichszahlungen der
Tatbestände der Fördermaßnahme (EEA 1 bis EEA 5) teilweise über die Notifizierung und teilweise
als De-minimis-Beihilfe gewährt werden. Damit sollen die gesetzlichen Einschränkungen (z.B.
Bewirtschaftungsauflagen bei mesophilem Grünland) in der Bewirtschaftung dem
Landbewirtschaftenden finanziell ausgeglichen werden. Es liegen Anträge der Antragsjahre 2021
bis 2025 vor. Eine Auszahlung erfolgt Ende 1. Quartal 2026 / Beginn 2. Quartal 2026.
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2. Die Vor-Ort-Betreuung in Natura 2000-Gebieten wurde gestärkt. Über den Nds. Weg sind
16 neue Stationen hinzugekommen, sodass nun insgesamt 28 Ökologische Stationen im Land
gefördert werden. Zusätzlich werden sechs Naturschutzstationen durch das Land betrieben.
Zum 01.06.2023 wurde zudem die Vernetzungsstelle für die Ökologischen Stationen in
Niedersachsen eingerichtet. Über diese erfolgt die Vernetzung der Stationen, Bündelung von
Fragestellungen und Qualifizierung der Vor-Ort-Betreuung von Schutzgebieten. Hierfür gibt das
Land eine zusätzliche Fördersumme von jährlich rd. 200.000 Euro aus. In den vergangenen zwei
Jahren hat die Vernetzungsstelle die Strukturen aufgebaut, eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit
etabliert und bildet nun eine kompetente Schnittstelle zwischen den Stationen sowie den
zuständigen Naturschutzbehörden.
Mit der neuen Richtlinie VOBS (seit 01.01.2025) soll insbesondere eine Vereinfachung der
Abrechnung seitens der Träger durch die Einführung von Pauschalen und mehr Spielraum durch
die Einführung einer Restkostenpauschale und damit auch eine Verwaltungsvereinfachung
erreicht werden. Zudem werden als weitere wesentliche Punkte ein neuer Fördergegenstand für
Beschaffungsmaßnahmen der VOBS eingeführt sowie ein rechtlicher Rahmen für die
Vernetzungsstelle der Ökologischen Stationen in Niedersachsen geschaffen.
Unser kleines Rettet den Süntel - Lexikon
Damit Sie sich im Dschungel der Begrifflichkeiten um die Steinbruch-Erweiterung möglichst gut zurechtfinden!
FFH steht für Flora-Fauna-Habitat. Es handelt sich dabei um eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1992 (Richtlinie 92/43/EWG des Rates).
Ziel ist die Erhaltung
Jeder Mitgliedsstaat der EU ist nach der FFH-Richtlinie verpflichtet anhand festgelegter Kriterien geeignete Gebiete zu identifizieren und diese an die EU zu melden. Alle FFH-Gebiete sind bis Ende 2018 zusätzlich nach nationalem Recht zu sichern (z. B. in Form von Naturschutzgebieten).
In den Anhängen zur FFH-Richtlinie werden die schützenswerten Lebensräume (Anhang I) und die Tier-und Pflanzenarten (Anhang II u. IV) beschrieben. Über 400 Tier- und Pflanzenarten werden in den Listen geführt.
In Niedersachsen kommen mehr als 70 Arten davon vor - viele davon auch hier im Süntel.
…ist ein europaweites ökologisches Netz von Schutzgebieten. Die Errichtung wurde in der FFH-Richtlinie festgeschrieben.
Wildlebende, bestandsgefährdete Tiere und Pflanzen sollen in diesen Gebieten in ihren natürlichen Lebensräumen erhalten, gesichert und entwickelt werden.
Die Gebiete heißen FFH-Gebiete, das gesamte Netz Natura 2000.
Deutschland, und speziell das Land Niedersachsen, haben sich extrem schwer damit getan in ausreichendem Umfang Flächen an die EU zu melden.
Es gab mehrere Fristen, die Deutschland verstreichen ließ ohne Gebiete zu nenen bzw. wurden nicht ausreichend Gebiete benannt.
Die Bundesrepublik wurde deshalb mehrfach von dem Europäischen Gerichtshof verklagt und auch verurteilt.
Nachdem Deutschland endlich - mit 10 Jahren Verspätung - ausreichend Flächen gemeldet hatte wurde das Zwangsgeldverfahren 2006 eingestellt.
Gemeldete Flächenanteile (Landfläche, Quelle BFN)
Beispiel: Die heimischen WALDMEISTERBUCHENWÄLDER mit dem
Natura 2000-Code 9130
In den letzten Jahrzehnten nimmt der Bestand der Waldmeister-Buchenwälder zu, insbesondere durch natürliche Entwicklung nutzungsbedingt entstandener Eichen-Hainbuchenwälder in Buchenwälder und durch Umwandlung von Fichtenbeständen in standortgerechte Buchenwälder.
Maßnahmen: Förderung ausreichender Anteile von Alt- und Totholz sowie Habitatbäumen. Reduzierung des Anteils standortfremder Baumarten.
2014 - 2016 EU-Fitness-Check (Überprüfung der Wirksamkeit)
Ergebnis: Die Richtlinie ist grundsätzlich geeignet den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen und langfristig eine Verbesserung des Zustands zu erreichen.
Aber "die bisher getroffenen Maßnahmen genügen jedoch nicht, um die allgemeinen Ziele der Richtlinien und das EU-Ziel, den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen, zu erreichen" (Quelle: BfN).
Juli 2016 Veröffentlichung der Fachstudie zum Fitness-Check Ergebnis:
Schwierigkeiten:
Gerade weil Niedersachsen - trotz Rot-Grüner Regierung- deutlich Nachholbedarf bei den Schutzgebieten hat, und gerade weil die Weserberglandregion eine strukturschwache Region ist, können wir es uns nicht leisten das Kapital der Region weiter zu vernichten.
Alle Bemühungen das Weserbergland als touristische Region weiter voranzubringen, werden durch die Zerstörung der Naturschönheiten zunichte gemacht.
Hier wird der Region "im wahrsten Sinne des Wortes der Boden unter den Füßen abgegraben".
Die Erfahrung zeigt: Jeder, der bereit ist genügend Münzen zu investieren um behaupten zu lassen, dass der Eingriff durch sein Projekt nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgebietes führt, kann sich an den FFH-Gebieten bedienen.
Das Zauberwort dabei nennt sich FFH-Verträglichkeitsprüfung.
Klingt erstmal nach einer recht hohen Latte, die da zu nehmen ist.
Wer vor hat Pläne oder Projekte umzusetzen, von denen ein Gebiet des Natura2000-Netzes betroffen ist und die zu Beeinträchtigungen dieser Gebiete führen können ist zur Prüfung der Verträglichkeit
verpflichtet.
Grundsätzlich ist das Ganze erstmal eine gute Sache. Die Kriterien lesen sich sehr streng.
Es scheint allerdings zu genügen Unmengen von Papier zu erzeugen, Fakten zu verschweigen, klein zu rechnen und so oft wie möglich Worte wie "nicht relevant", "nicht zu erwarten" oder "wird
ausgeschlossen" zu verwenden. Die Gutachten sind ja von studierten, oft sogar promovierten oder gar habilitierten Menschen verfasst. Dann muss das ja stimmen!
Wenn, ja wenn da nicht der fade Beigeschmack der Bezahlung wäre.
Die Gutachten werden von Firmen und Menschen erstellt, die von denen beauftragt und bezahlt werden, die das Vorhaben durchführen wollen. "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing "‐ Unabhängig wird so ein Gutachten mit Sicherheit nicht sein.
Leider sind dazu dann auch noch die Ämter, die das Ganze zu prüfen haben, chronisch überlastet und haben zum Teil auch nicht die Expertise das Ganze fachlich zu beurteilen.
