Wie alle Schutzgebiete sollen geschützte Landschaftsbestandteile gekennzeichnet werden. Zur Kennzeichnung dienen in der Regel Schilder mit denselben Bildsymbolen wie bei Natur- und Landschaftsschutzgebieten, aber mit verkleinerten Abmessungen. Die Kennzeichnung ist je nach Bundesland unterschiedlich.

GeFahr für den Uhu im GLB?

Gibt es Hinweisschilder? NEIN
Gibt es Hinweisschilder? NEIN
Das ist unser Entwurf
Das ist unser Entwurf

Auch hier fehlen Hinweisschilder
Auch hier fehlen Hinweisschilder
GLB größer als das Vogelschutzgebiet
GLB größer als das Vogelschutzgebiet

Pflege-, Entwicklungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen

Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte haben die Durchführung der durch die Naturschutzbehörde angeordneten oder angekündigten Maßnahmen zu dulden. Dazu zählen insbesondere . . . . das Aufstellen von Schildern zur Kennzeichnung des GLB.

 

Steinbruch Hamelspringe

Zum Aufbau und Schutz des Europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000" sind die Europäischen Vogelschutzgebiete gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie zu sichern, d. h. in der Regel zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft zu erklären. Dazu gehört im Einzelfall auch die Ausweisung dieser Flächen als Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB). Allerdings gilt nach Meinung des Landkreises ein "Rückwirkungsverbot", so dass der Steinbruchbetreiber praktisch keine Änderungen seines bisherigen Betriebes vornehmen muss. Bedeutet Stacheldraht im Vogelschutzgebiet darf bleiben, nur darf künftig kein neuer gespannt werden.

 

(dunkelgrün) Der GLB

(grün-gestreift) Vogelschutzgebiet (hellgrün) Landschaftsschutzgebiet 

Karte: Umweltkarten Niedersachsen


2018   erklärt der Kreistag des Landkreises Hameln-Pyrmont den Steinbruch Hamelspringe zum geschützten Landschaftsbestandteil zum Schutz der Lebensstätte der wild lebenden Tierart Uhu im Rahmen des Europäischen Vogelschutzgebietes V69 „Uhu-Brutplätze im Weserbergland“. Nach § 4 dieser Verordnung müssen umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz der Uhu-Brutplätze eingehalten werden.

Der GLB liegt im Bereich des Mattenberges im bewaldeten Höhenzug des Süntels in der naturräumlichen Einheit des Calenberger Berglandes. Der GLB umfasst das Gelände des

Steinbruches Hamelspringe in seinen bisher genehmigten Grenzen sowie des zur Vorrangausweisung Rohstoffgewinnung vorgesehenen Gebietes. 

Rund um den seit Jahren stillgelegten Steinbruch Hamelspringe ist Maschendrahtzaun und Stacheldraht gezogen - er soll die Altanlage schützen. Bestandsschutz steht vor Vogelschutz?


Im GLB Steinbruch Hamelspringe - Ist der Uhu hier willkommen?

Ein ruhigeres Leben wird es sicher nicht für den Uhu:

Er genießt im Steinbruch Hamelspringe nicht nur durch ein eigens ausgewiesenes Gebiet den besonderen Schutz seines Lebensraums. Sondern auch die Abgeschiedenheit der vergangenen Jahre, in denen der Steinbruch ruhte.

 

2025 wollte Betreiber NNG (die Norddeutsche Naturstein GmbH) die Arbeiten wieder aufnehmen, 340.000 Tonnen Abbau im Jahr waren in der alten Genehmigung gestattet, inklusive Sprengungen und Lkw-Verkehr. Was macht das mit dem Uhu? Die Bäume wurden schon geerntet.


Der Landkreis Hameln-Pyrmont als zuständige Naturschutzbehörde

Er verweist auf Anfrage auf eine Verordnung, die regle, wie der Betrieb ablaufen muss, ohne den Uhu zu beeinträchtigen. So muss der Brutplatz des Uhus jedes Jahr durch den Landkreis selbst oder einen beauftragten Experten ermittelt werden.

 

Die Verordnung (PDF)  18.12.2018

Nach fast 15 Jahren Stillstand der Gesteinsgewinnung sollte der Steinbruch reaktiviert werden. . .

Die Verordnung regelt den "Umgang" mit dem Uhu.

Von Verboten freigestellt sind u.a. ..."die Nutzung, Unterhaltung und Instandhaltung der rechtmäßig bestehenden Wege, inklusive rechtmäßig bestehender Zäune in der bisherigen Form"...

 

Bedeutet: Nur zukünftig ist Stacheldraht verboten!

Ein GLB hebelt z.T. das Vogelschutzgebiet bedarfsgerecht aus!

KONTAKT

Brigitte Klein

[email protected]

05752 / 1334