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ist das Satire?
Bergbau einfach machen: Bedienung, Funktion und Vorteile für Unternehmen. Das Video gibt einen schnellen Überblick.
Siehe Video ganz unten auf folgender Seite:
Anbieter der Anwendung BergPass
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) als Behörde des Landes Niedersachsen
Die Online Antragstellung mit BERGPASS. Melden sie sich an, legen sie direkt los. Glückauf… Jetzt auch in Niedersachsen.
| Artenvielfalt | Verlust | Schutzlos | Steinbrüche Süntel |
| Steinbrüche Wesergebirge | Abbruchkante | Recycling | Verladebunker |
Das Bergwerkseigentum gewährt einer Person oder Firma das Recht, den Bodenschatz, für den das Bergwerkseigentum verliehen ist, abzubauen. Das Bergwerkseigentum ist beim Grundbuchamt in das Berggrundbuch eingetragen. Die Suche nach volkswirtschaftlich bedeutenden Bodenschätzen wie z.B. Kohlenwasserstoffe, Stein- und Braunkohle oder Kali- und Steinsalze und deren Gewinnung unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland den Vorschriften des Bundesberggesetzes (BBergG). Unterschieden werden dabei „bergfreie“ und „grundeigene“ Bodenschätze. Grundeigene Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers. Auf bergfreie Bodenschätze erstreckt sich das Eigentum an einem Grundstück nicht.
Die Themenkarte „Bergwerkseigentum“ zeigt das (hier Revisionsdatum: 25.01.2023) vom LBEG vergebene Bergwerkseigentum.
Quelle: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie NIBIS Kartenserver
Wer bergfreie Bodenschätze gewinnen (abbauen) will, benötigt dazu eine Bewilligung gemäß § 8 BBergG oder das Bergwerkseigentum gemäß § 9 BBergG. Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und den Festlandsockel der Nordsee ist dies das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG). Sowohl Bewilligung als auch Bergwerkseigentum gewähren das Recht, innerhalb eines bestimmten Feldes Bodenschätze zu gewinnen. Das Bergwerkseigentum ist darüber hinaus ein „grundstücksgleiches“ Recht, das heißt es ist grundbuch- und beleihungsfähig. Das Feld der Bewilligung oder des Bergwerkseigentums ist über Tage flächenmäßig begrenzt und erstreckt sich bis in die „ewige Teufe“, also theoretisch bis zum Erdmittelpunkt.